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Allgemeine Reisebedingungen der SR Travel International S. L. Sociedad Comanditaria Simple für Pauschalreisen

Diese Allgemeinen Reisebedingungen (kurz AGB) unterliegen den Bestimmungen der Gesetzesverordnung 1/2007 vom 16. November zur Annahme der Neufassung des Allgemeinen Verbraucherschutzgesetzes, den aktuellen und anwendbaren regionalen Vorschriften und weiteren ergänzenden Vorschriften, sowie dem Gesetz 7/1998 vom 13. April über Allgemeine Geschä.5ftsbedingungen für Verträge und weitere geltende Bestimmungen. In die vorliegenden AGB werden alle Reiseverträge und Ausschreibungen der SR Travel International S. L. Sociedad Comanditaria Simple für Pauschalreisen (im Folgenden kurz SRT-INTL oder Reiseveranstalter) mit einbezogen und gelten für beide Parteien.

1. Vorvertragliche Informationen

1.1 Der Reisende attestiert, dass er sich vor Vertragsabschluss über eine Pauschalreise über alle Eigenschaften der Pauschalreise über die vom Reiseveranstalter zur Verfügung gestellten Informationsdokumente informiert hat. Der Reisende erklärt ausdrücklich, dass er die Eigenschaften und mögliche Risiken im Zielgebiet kennt und dafür Verantwortung übernimmt.

1.2 Diese Information ist auch verfügbar auf der Website des Auswärtigen Amtes von Deutschland (www.auswaertiges-amt.de). Reisende mit einer anderen Staatsangehörigkeit als der deutschen informieren sich selbstständig bei den für sie zuständigen Behörden.

1.3 Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen (z.B. Rücktrittskosten), gehen zu seinen Lasten.

1.4 Im Falle dass der Reiseveranstalter den Auftrag des Reisenden annimmt und die Organisation von einer der im Reiseverlauf geplanten Destinationen übernimmt, kann er dem Reisenden die dadurch entstehenden Kosten in Rechnung stellen inklusive aller Verwaltungskosten, die bei der Erledigung der notwendigen Formalitäten entstehen.

1.5 Vor Vertragsschluss kann der Veranstalter jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vornehmen, über die der Reisende vor der Buchung informiert wird. Die Reisepreise wurden kalkuliert am Datum der Veröffentlichung der Ausschreibung und beinhalten alle darin genannten anwendbaren Steuern, Gebühren und zusätzliche Kosten. Der Gesamtpreis der Pauschalreise wurde auf Grundlage der Wechselkurse, Transportpreise, Kraftstoffpreise und anwendbare Steuern und Gebühren am Publikationsdatum des Programmes kalkuliert. Dennoch können die Preise bis maximal 20 Tage vor Abreise steigen gemäß den vorgegebenen Bestimmungen in den Allgemeinen Reisebedingungen. Der Reisende leistet die Zahlung der ausstehenden Beträge gemäß der in der Reservierungsbestätigung aufgeführten Modalitäten. Gemäß dieser Vereinbarung erhält der Reisende ebenso das Recht auf die Reduktion des Reisepreises bei Preisschwankungen zu seinen Gunsten.

1.6 Fakultativ zubuchbare Ausflüge, die nicht im Ursprungsvertrag enthalten sind, sind kein Bestandteil der Pauschalreise und richten sich nach ihren eigenen Bestimmungen und Konditionen und bis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses garantiert der Reiseveranstalter nicht die mögliche Durchführung.

1.7 Der Reisende hat das Recht, jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurückzutreten. In diesem Falle ist der Reiseveranstalter berechtigt, die Zahlung einer angemessenen Entschädigung zu verlangen gemäß dieser AGB. Im Falle von unvermeidlichen, außergewöhnlichen oder unvorhergesehenen Umständen im Zielgebiet oder in der direkten Umgebung, die die Durchführung der Reise oder den Transport der Passagiere zum Zielort erheblich beeinträchtigen, kann der Reisende den Vertrag vor seinem Beginn ohne Vertragsstrafe auflösen und die Rückerstattung aller bereits getätigten Zahlungen verlangen.

1.8 Besagte Rückzahlungen oder Erstattungen werden innerhalb von maximal 14 Tagen nach Beendigung des Vertrages über die Pauschalreise durchgeführt.

2. Abschluss des Reisevertrages

2.1 Mit der Reiseanmeldung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg erfolgen kann, bietet der Reisende dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages nach Maßgabe der Reiseausschreibung verbindlich an. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung in der Reiseausschreibung für den Zeitraum (z.B. Anzeige, veranstaltereigene Webseite, Prospekt), den sonstigen vorvertraglichen Informationen sowie den darauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung / Rechnung. Andere hotel- oder leistungsträgereigene Prospekte werden nicht Vertragsbestandteil. Zu mündlichen Nebenabreden sind die Mitarbeiter/Innen des Veranstalters nicht befugt. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Reisebestätigung beim Reisenden zustande.

2.2 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Reiseanmeldung ab, so liegt darin ein neues Angebot des Veranstalters, an das dieser für 10 Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende diesem zustimmt. Die Annahme kann durch schlüssige Erklärung, wie z.B. durch Zahlung des Reisepreises, Anzahlung oder Antritt der Reise erfolgen.

2.3 Liegen die Reise- und Zahlungsbedingungen des Veranstalters dem Reisenden bei einer telefonischen Reiseanmeldung nicht vor, so werden diese mit der Reisebestätigung/Rechnung übersandt. Die Reisebedingungen werden mit der Maßgabe der Regelung in 2.2 Bestandteil des Reisevertrages.

2.4 Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind nicht bevollmächtigt, für den Veranstalter Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages abändern, über die vom Veranstalter vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.

2.5 Die vom Veranstalter gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.

2.6 Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr richten sich nach den Erläuterungen auf unserer Internetseite und den dort abrufbaren Reisebedingungen.

2.7 Der Reisende wird gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005 bei der Buchung über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmens unterrichtet. Steht dieses bei der Buchung noch nicht fest, so erfolgt zunächst eine Unterrichtung über die Identität des wahrscheinlich ausführenden Luftfahrtunternehmens sowie eine Unterrichtung, sobald die Identität endgültig feststeht. Ein Wechsel des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung wird unverzüglich mitgeteilt.

3. Bezahlung

3.1 Mit Erhalt der Reisebestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Der restliche Reisepreis ist 30 Tage vor Reisebeginn und ohne erneute Aufforderung fällig. Bei Reiseanmeldungen, die weniger als vier Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis sofort mit Erhalt der Reisebestätigung fällig und die Zahlung kann bei der Anmeldung durch Kreditkartenzahlung oder PayPal sichergestellt werden.

3.2 Im Falle Ihrer online Buchung können Sie die Reise mit Kreditkarte oder mittels PayPal bezahlen. Dafür benötigen wir Ihre Adresse oder ggfs. die des Unterlagenempfängers, sowie Ihr Einverständnis zur Abbuchung von Ihrer Kreditkarte. Es werden Ihnen darüber hinaus verschiedene Zahlungsmodalitäten (Einmal- u. Zweimalzahlung) zur Auswahl angezeigt.

3.3 Gehen die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht rechtzeitig ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist der Veranstalter berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten, und erhebt die aus Ziffer 9 ersichtlichen Rücktrittskosten.

4. Transport

4.1 Der Reisende ist verpflichtet, am Ort der Abreise zu erscheinen, der ihm im Voraus durch den Reiseveranstalter mitgeteilt wurde.

4.2 Für den Verlust oder Schaden in Bezug auf Handgepäck oder andere Gegenstände, die der Reisende mit sich führt, ist der Reisende allein verantwortlich, während sie sich in Obhut des Reisenden befinden.

4.3 Im Falle des Nichterscheinens zur Abreise, verliert der Reisende das Recht auf die Rückerstattung der gezahlten Beträge und verpflichtet sich zur Leistung noch fälliger Zahlungen. Als Nichterscheinen zur Abreise zählen hier die Nichtkommunikation seines Willens, die Reise nicht zu beenden und das nicht rechtzeitige Einfinden an angegebener Stelle.

4.4 Im Falle von Höherer Gewalt als Grund für das Nichterscheinen hat der Reisende das Recht auf Rückerstattung der gezahlten Beträge abzüglich Verwaltungs- und Stornokosten. Als Höhere Gewalt gilt in diesem Zusammenhang der Tod, Unfall oder schwerwiegende Erkrankung des Reisenden oder einer im selben Haushalt lebenden Person, bis zu einer Verwandtschaft zweiten Grades, sowie jegliche ähnlichen Sachverhalte, die ihn an der Teilnahme der Reise hindern und über die er den Reiseveranstalter schriftlich vor der Abreise informiert.

5. Änderungen im Reisevertrag

5.1 Der Reiseveranstalter behält sich die Möglichkeit vor, die Klauseln des Vertrages vor Beginn der Reise stets ändern zu können und im Falle von geringfügigen Änderungen informiert der Reiseveranstalter den Reisenden über besagte Änderung auf eine klare und verständliche Art und Weise. Der Veranstalter ist insbesondere berechtigt, in diesem Rahmen An- und Abflugzeiten sowie die den Transport durchführende Fluggesellschaft durch eine gleichwertige Fluggesellschaft nachträglich zu ändern, sofern dies aus Gründen notwendig wird, die sich nach Abschluss des Reisevertrages ergeben und die für den Reisenden zumutbar sind.

5.2 Im Falle dass sich der Reiseveranstalter vor Beginn der Reise verpflichtet sieht, substanzielle Änderungen eines der Hauptmerkmale der Leistungen der Reise vorzunehmen oder eine spezielle zuvor vereinbarte Anforderung des Reisenden nicht erfüllen kann, informiert der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich auf eine klare unverständliche Art und Weise. Die Kommunikation muss beinhalten

a) die beabsichtigten essenziellen Änderungen und, falls erforderlich, deren Auswirkungen auf den Preis
b) eine angemessene Frist für den Reisenden, um seine Entscheidung mitzuteilen
c) den Hinweis, dass im Falle der ausbleibenden Antwort innerhalb dieser Frist durch den Reisenden dies als Ablehnung der essenziellen Änderung verstanden wird und er daher den Anspruch geltend macht, den Vertrag ohne Vertragsstrafe aufzulösen und
d) falls der Reiseveranstalter dies anbieten kann, eine angebotene Ersatzreise und deren Preis

5.3 Der Reisende hat den Anspruch, zwischen der Zustimmung zur vorgeschlagenen Änderung und der Auflösung des Vertrages ohne Vertragsstrafe zu wählen. Im Falle dass der Reisende sich für die Auflösung des Vertrages entscheidet, kann er eine angebotene Ersatzreise wählen, die ihm durch den Reiseveranstalter angeboten wird. Wenn möglich ist die Qualität der angebotenen Reise gleich oder besser.

5.4 Im Falle einer Vertragsänderung oder einer qualitativ oder preislich minderwertigen angebotenen Ersatzreise hat der Reisende den Anspruch auf eine entsprechende Reduktion des Preises.

6. Preisänderungen

6.1 Preiserhöhungen sind bis maximal 20 Tage vor Abreise möglich und nur auf Basis folgender Gründe
 a) aufgrund der für die Pauschalreise zugrunde gelegten Wechselkurse

 b) aufgrund Preisänderungen des Transportes der Passagiere abgeleitet von Treibstoff oder einer anderen Energieart.

 c) aufgrund des Niveaus von Steuern und Gebühren auf Reiseleistungen, die im Vertrag inkludiert sind, die durch Dritte ausgeführt werden, die nicht direkt in die Durchführung der Reise eingebunden sind inklusive der Gebühren, Steuern und Touristenabgaben, Landegebühren und Hafen- und Flughafengebühren.

6.2 Nur im Falle einer Preiserhöhung von über 8% hat der Reisende das Recht, den Vertrag ohne Vertragsstrafe aufzulösen. In diesem Fall tritt Klausel 5 ein.

6.3 Der Reisende hat das Recht auf eine Reduktion des Reisepreises auf Grundlage der an a, b und c definierten Fälle des ersten Absatzes dieser Klausel, sofern sich die Kosten zu Gunsten des reisenden reduzieren. In diesem Falle zieht der Reiseveranstalter die realen Verwaltungskosten von der Preisreduktion ab und weist die Erstattung an den Reisenden an.

7. Übertragung, Umbuchung und Leistungsänderungen

7.1 Der Reisende hat das Recht, den Reisevertrag auf eine andere geeignete Person, die alle in der Ausschreibung genannten notwendigen Bedingungen erfüllt, innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn, bis max. 7 Tage vor Anreise, zu übertragen. Anspruch des Reisenden nach Vertragsschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Umbuchungswünsche müssen grundsätzlich durch den Veranstalter geprüft werden und werden, im Falle einer möglichen Umbuchung, mit mind. 30,- € je Vorgang berechnet zzgl. evtl. tatsächlich anfallende Mehrkosten, die sich durch die Änderung bei den Leistungsträgern ergeben.

7.2 In allen Fällen sind bei jeglichen Änderungen der Reisende und die Ersatzperson ausschließlich dem Reiseveranstalter zur Zahlung des Restbetrages der Reise verpflichtet, sowie zur Zahlung jeglicher Kosten, die durch eine Reiseänderung entstehen können.

8. Rücktritt durch den Reiseveranstalter

8.1 Bei Nichterreichen der für die Durchführung aller Reisen erforderliche Mindestteilnehmerzahl von weniger als 25 Personen pro Reise oder weniger als die ausdrücklich im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl kann der Veranstalter bis 5 Wochen vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Im Fall des Rücktritts des Reiseveranstalters ist der Reisende berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Rücktrittserklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen. Sofern der Reisende von seinem Recht auf Teilnahme an einer gleichwertigen Reise keinen Gebrauch macht, erhält er den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

8.2 Der Veranstalter ist berechtigt, ohne Kündigungsfrist vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung entweder die Durchführung der Reise so erheblich stört oder sich so vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages auch zum Schutz anderer Mitreisender gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgeschriebenen/erstatteten Erträge.

8.3 Der Reiseveranstalter ist berechtigt, vor dem Beginn der Pauschalreise ohne Kündigungsfrist vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn er sich aufgrund von unvorhergesehenen und außergewöhnlichen Umständen (u.a. Force Majeure) nicht imstande sieht, die Reise vertragsgemäß durchzuführen. In diesem Falle teilt er dem Reisenden den Rücktritt vom Reisevertrag unverzüglich mit.

9. Rücktritt seitens des Reisenden

9.1 Der Reisende kann jederzeit zurücktreten. Zur Vermeidung von Missverständnissen wird empfohlen, unter Angabe der Reisevertragsnummer, den Rücktritt schriftlich beim Veranstalter oder Reisevermittler zu erklären. Bereits ausgehändigte Reiseunterlagen sind zurückzugeben. Stattdessen kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch die anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung (sofern kein Ersatz-Reisender gestellt wird) wie folgt pro Person berechnet:

    Busreisen:
    • bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 20 %
    • ab dem 30. Tag vor Reisebeginn 50 %
    • ab dem 14. Tag vor Reisebeginn 75 %
    • ab dem 7. Tag vor Reisebeginn 85 %
    • ab dem 3. Tag vor Reisebeginn bis zum Tag des Antritts oder bei Nichtantritt der Reise 90%

    Flugreisen:
    • bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 25 %
    • ab dem 30. Tag vor Reisebeginn 55 %
    • ab dem 14. Tag vor Reisebeginn 80 %
    • ab dem 7. Tag vor Reisebeginn 85 %
    • ab dem 3. Tag vor Reisebeginn bis zum Tag des Antritts oder bei Nichtantritt der Reise 100%

    Schiffsreisen:
    • bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 25 %
    • ab dem 30. Tag vor Reisebeginn 60 %
    • ab dem 14. Tag vor Reisebeginn 80 %
    • ab dem 7. Tag vor Reisebeginn 90 %
    • ab dem 3. Tag vor Reisebeginn bis zum Tag des Antritts oder bei Nichtantritt der Reise 95%

    Eigenanreise
    • bis 31 Tage vor Reiseantritt: Höhe der Anzahlung
    • vom 30. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 25% des Gesamtpreises
    • 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 45% des Gesamtpreises
    • 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt: 60% des Gesamtpreises
    • 6. bis 2. Tag vor Reiseantritt: 80% des Gesamtpreises
    • danach: 100 % des Gesamtpreises

    Nur-Flug-Buchungen:
    • Stornierung vor Ausstellung des Tickets 25€
    • bei Stornierung nach Ausstellung des Tickets und vor Reiseantritt 100%

    Reisen mit dem Kauf von Eintrittskarten:
    • Bei Reisen, die mit dem Kauf von Eintrittskarten verbunden sind (z.B. Musicals) bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 30%, ab 21. Tag vor Reisebeginn 80%.

9.2 Die Rücktrittsentschädigungen gelten, soweit nicht aufgrund einzelner Ausschreibungen und vorvertraglicher Informationen andere Bedingungen vereinbart wurden. Dem Reisenden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass dem Veranstalter überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.

9.3 Es wird der Abschluss einer Reise-Rücktrittsversicherung empfohlen. Diese kann die Stornokosten gemäß ihren Versicherungsbedingungen für die versicherten Risiken übernehmen.

10. Rücktritt seitens des Reisenden nach Reiseantritt

10.1 Nach Reiseantritt kann der Reisende vom Reisevertrag zurücktreten, jedoch ohne die Rückforderung der bereits in Anspruch genommenen Leistungen und ist weiterhin verpflichtet, die fälligen Zahlungen zu leisten.

10.2 Im Falle, dass der Reiserücktritt aufgrund eines Unfalls oder Krankheit des Reisenden im Zielgebiet erfolgt, aufgrund dessen er an der Fortsetzung der Reise verhindert wird, ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die gebotene Hilfestellung zu leisten und gegebenenfalls die Differenz zwischen den in Anspruch genommenen und nicht in Anspruch genommenen Leistungen abzüglich gerechtfertigter Stornierungskosten zu zahlen.

10.3 In jedem Fall fallen alle Zusatzkosten, die durch den Rücktritt des Reisenden entstehen, insbesondere die Rückführung oder den Transport zum Herkunftsort, zulasten des Reisenden, sofern in den Allgemeinen Reisebedingungen nichts anderes festgelegt wird.

11. Mitwirkungspflicht

11.1 Der Reiseanmelder bzw. der Reisende hat den Veranstalter unverzüglich zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht bis spätestens 7 Tage vor Reiseantritt erhalten hat.

11.2 Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Soweit der Veranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte. Der Reisende ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich dem örtlichen Vertreter des Veranstalters anzuzeigen. Ist ein solcher Vertreter am Urlaubsort nicht vorhanden / vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel dem Veranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu bringen. Über die Erreichbarkeit der Ansprechpartner wird in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit der Reisebestätigung, unterrichtet. Der Reisende kann die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. Die Reiseleitung oder sonstige Vertreter des Veranstalters am Urlaubsort sind nicht befugt Ansprüche anzuerkennen. Sobald der Reiseveranstalter die Mitteilung des Reisenden empfangen hat, muss er sich um eine angemessene Lösung bemühen.

11.3 Im Falle, dass der Reisende seiner Pflicht zur rechtzeitigen Kommunikation von Reisemängeln an den Reiseveranstalter nicht nachkommt, gehen alle daraus resultierenden Nachteile und Schäden aus der fehlenden Kommunikation in den Verantwortungsbereich des Reisenden.

11.4 Sollte der Reisende den Reisevertrag wegen eines Reisemangels kündigen wollen, hat dieser dem Veranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe vom Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

11.5 Gepäckschäden, -verlust oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfehlt der Reiseveranstalter dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt wurde. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Darüber hinaus ist der Verlust, die Beschädigung oder Fehlleitung von Reisegepäck dem Veranstalter oder dem Reisevermittler nach Maßgabe der Ziffer 11.2 anzuzeigen.

12. Verhinderung der Rückführung aus unvermeidbaren und außergewöhnlichen Gründen

12.1 Im Falle dass die vertragsgemäße Rückführung des Reisenden aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände (u.a. Force Majeure) nicht gewährleistet werden kann, übernimmt der Reiseveranstalter die Kosten für die notwendige Unterbringung, wenn möglich in gleichwertiger Kategorie, für einen Zeitraum von maximal 3 Nächten pro Reisenden, außer in den europäischen Bestimmungen über die Passagierrechte wird ein anderer Zeitraum festgelegt.

12.2 Die im vorherigen Abschnitt festgelegte Kostenbegrenzung gilt nicht für Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität und deren Begleitperson, Schwangere, unbegleitete Minderjährige oder Menschen mit dem Bedarf an besonderer medizinischer Versorgung, wenn ihr besonderer Bedarf dem Reiseveranstalter mindestens 48 Stunden vor Reiseantritt mitgeteilt wurde.

13. Verantwortung des Reiseveranstalters und des Reisenden

13.1 Der Reiseveranstalter und gegebenenfalls vor Ort ausführende Agentur sind beide gemeinsam für die vertragsgemäße Durchführung der gebuchten Pauschalreise gegenüber dem Reisenden verantwortlich.

13.2 Der Reiseveranstalter und gegebenenfalls vor Ort ausführende Agentur verantworten sich gegenüber dem Reisenden, gleichbedeutend ob sie die Leistung der Pauschalreise selbst erbringenoder sie zu deren Durchführung deren Erfüllungsgehilfen oder sonstige Leistungsträger beauftragt haben.

13.3 Der Reiseveranstalter ist für folgende Umstände nicht verantwortlich:

a) Die vorliegenden Reisemängel sind dem Reisenden zurechenbar
b) Die Reisemängel sind einem betriebsfremden Dritten zuzurechnen, der in keinem Zusammenhang mit der Erbringung der im Reisevertrag vorgesehenen Leistung steht und die unvorhersehbar und unüberwindbar sind.
c) Die Reisemängel wurden hervorgebracht durch Fälle von Höherer Gewalt (Force Majeure), die unvorhersehbar und ungewöhnlich sind, und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können.

14. Haftung

14.1 Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.

14.2 Die deliktische Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden oder solche der sexuellen Selbstbestimmung sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

14.3 Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistung in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistung so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Veranstalters sind und getrennt ausgewählt wurden. Wir haften jedoch, wenn und soweit für Ihren Schaden eine Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten durch uns ursächlich war.

15. Reklamationen

15.1 Unter Vorbehalt der möglichen rechtlichen Schritte kann der Reisende Ansprüche geltend machen für die Nicht-Durchführung oder die mangelhafte Durchführung des Reisevertrages durch den Reiseveranstalter an folgende Post- oder elektronische Adressen:

a) Postanschrift: SR Travel International S. L. Sociedad Comanditaria Simple für Pauschalreisen, C/Buenos Aires 8 / oficina 1B, 35022 Las Palmas, Gran Canaria, Spain
b) E-Mail-Adresse: info@srt-international.es

15.2 Der Reiseveranstalter lässt dem Reisenden innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Höchstfristen eine Antwort auf seine Reklamation schriftlich zukommen.

16. Sonstige Bestimmungen

16.1 Die dem Veranstalter zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages verarbeitet, gespeichert und weitergegeben sowie im rechtlich zulässigen Rahmen werblich genutzt. Die Datenschutzrichtlinien des Veranstalters sind einsehbar unter www.srt-international.es Personenbezogene Daten werden nach den jeweils aktuellen datenschutzrechtlichen Bestimmungen geschützt und so lange aufbewahrt, wie ein Vertrags- oder Geschäftsverhältnis mit dem Reisenden besteht oder bis der Reisende sein Recht auf Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung der Daten ausübt, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur längeren Aufbewahrung. Zur Ausübung seines Rechtes bzgl. Der Aufbewahrung und Verwendung seiner Daten, kann sich der Reisende jederzeit an SR Travel International S. L. Sociedad Comanditaria Simple für Pauschalreisen wenden unter SR Travel International S. L. Sociedad Comanditaria Simple für Pauschalreisen, C/Buenos Aires 8 / oficina 1B, 35022 Las Palmas, Gran Canaria, Spain, E-Mail-Adresse: info@srt-international.es. Zudem kann der Reisende eine Beschwerde einlegen bei der nationalen Datenschutzbehörde Spaniens, “Agencia Española de Protección de Datos” (kurz “AEPD”, https://www.aepd.es/)

16.2 Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen den Veranstalter zur Anfechtung des Reisevertrages.

16.3 Der Rechtsweg steht dem Reisenden offen. Alle aus dem Reisevertrag abgeleiteten Rechtsansprüche verjähren nach Ablauf von zwei Jahren nach Bekanntwerden der Abweichung.

16.4 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Die Anwendung spanischen Rechts wird vereinbart. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechtsund Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und dem Veranstalter die ausschließliche Geltung des spanischen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können den Veranstalter ausschließlich an dessen Sitz verklagen.

16.5 Die vorstehenden Bedingungen haben nur Gültigkeit, sofern und soweit nach Drucklegung in Kraft tretende gesetzliche Vorschriften keine anderen Regelungen vorsehen.



SR Travel International S.L. Sociedad Comanditaria Simple
C/Buenos Aires 8 / oficina 1B
35002 Las Palmas
Las Palmas / Gran Canaria / Spain

FON +49(0)641 97259-279
FAX +49(0)641 97259-060
MAIL contact@srt-international.es